Handyvertrag kündigen: So kündigt man seinen Mobilfunkvertrag richtig!
Handyvertrag kündigen: So geht’s.
Es ist eigentlich ganz einfach, den Handyvertrag zu kündigen. Dennoch sollte man bei der Kündigung des alten Mobilfunkvertrags einige Dinge beachten – schließlich zeigen sich die Mobilfunkanbieter sehr trickreich darin, die Kunden zu halten. Mit mal mehr, mal weniger sauberen Mitteln.
Hier steht, wie man bei der Kündigung des Handyvertrags am besten vorgeht – und wie man es auf keinen Fall machen sollte.
Für ganz Eilige: Am Ende des Artikels gibt es Links zu Musterschreiben (Vordruck) für die Kündigung.
Den Handyvertrag rechtzeitig kündigen: Bei einer 24-monatigen Laufzeit muss das Kündigungsschreiben spätestens drei Monate vor Vertragsende beim Mobilfunkanbieter eingetroffen sein. Sonst verlängert der Mobilfunkvertrag sich in der Regel automatisch um weitere zwölf Monate. Und das lohnt sich für den Kunden so gut wie nie.
Den Mobilfunkvertrag schriftlich beenden: Die Kündigung sollte man tippen, ausdrucken und als Brief abschicken. Tipp: Wenn die Kündigungsfrist bedrohlich nahe gerückt ist, sollte man auf Nummer sicher gehen und die Kündigung per Einschreiben abschicken. Das ist zwar teurer, dafür kann man belegen, dass man das Schreiben rechtzeitig abgeschickt hat.
Um eine Kündigungs-Bestätigung bitten! Die schriftliche Kündigung kann ruhig sehr knapp sein, man sollte aber auf jeden Fall um eine Bestätigung bitten. Nötig ist das zwar nicht, im Prinzip reicht es aus, die Kündigung rechtzeitig abzuschicken. Aber wenn der Mobilfunk-Anbieter später Probleme machen sollte, kann so ein Bestätigungsschreiben viel Ärger sparen.
Den Handyvertrag korrekt kündigen: Den Handyvertrags loszuwerden, das ist nicht schwierig, aber einige wichtige Punkte müssen enthalten sein. Das sind: Name (Absender und Vertragspartner müssen zwingend dieselbe Person sein!), Adresse, Vertragsnummer, Mobilfunknummer, der Kündigungszeitpunkt sowie das aktuelle Datum im Briefkopf. Hier geht’s zur Kündigungsvorlage bzw. zum Musterbrief der Kündigung des Handyvertrags: Kündigungsvorlage Handyvertrag (docx/Word).
Die Bestätigung gut aufbewahren: „Ach, Sie haben gekündigt? Davon steht aber nichts in unseren Unterlagen.“ Gut, wenn man bei derlei Aussagen des Mobilfunkanbieters die Kündigungsbestätigung griffbereit hat – ein kleiner Handgriff spart da jede Menge Ärger.
Kündigungsschreiben per E-Mail online versenden?
Kündigungsschreiben online versenden.
Seit dem 1. Oktober ist es auch möglich, seinen im Internet abgeschlossenen Mobilfunkvertrag online zu kündigen. Also zum Beispiel per E-Mail und eingescanntem PDF-Dokument oder auch per SMS. Das gilt aber nur bei Mobilfunkverträgen, die am 1. Oktober oder danach online gebucht wurden. Dabei gilt laut Verbraucherzentrale Niedersachsen Folgendes:
Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr nötig: Das Kündigungsschreiben ist trotzdem gültig, wenn der Kündigungswunsch aus dem Schreiben klar hervorgeht.
Das Schreiben können Nutzer nun auch per E-Mail oder SMS versenden.
Auch hierbei müssen aber die Regularien zur korrekten Kündigung eingehalten werden (siehe Punkt 4 oben).
Dies gilt nur für Handyverträge, die am oder nach dem 1. Oktober 2016 online abgeschlossen wurden.
Kündigung des Mobilfunkvertrags: Was man vermeiden sollte
Vorsicht, Falle.
Mündlichen Aussagen vertrauen: Beim Mobilfunkanbieter anrufen, beim freundlichen Call-Center-Mitarbeiter kündigen und sich auf die mündliche Aussage verlassen, dass die Kündigung des Handyvertrags damit geritzt sei – puh, das ist mutig. Auch wenn der liebe Mensch an der Leitung versichert: „Handyvertrag kündigen – das können Sie doch ganz einfach am Telefon machen.“ Lieber nicht. Stattdessen schriftlich kündigen.
Den Mobilfunkvertrag auf den allerletzten Drücker kündigen: Noch drei Monate bis Vertragsende? Und die Kündigung ist noch nicht abgeschickt? Dann könnte es dafür bereits zu spät sein: Anbieter akzeptieren die Kündigung in der Regel nur, wenn sie spätestens drei Monate vor Vertragsende bei ihnen angekommen ist (bei einer 24-monatigen Laufzeit).
Auf Tricks der Anbieter hereinfallen: Manche Mobilfunkanbieter versuchen, die Kündigung rückgängig zu machen, etwa indem sie schreiben: „Im Zusammenhang mit Ihrer Kündigung sind noch Fragen offen. Wir werden Sie kontaktieren.“ Vorsicht: Wer darauf eingeht, hat schnell wieder einen teureren Handyvertrag an der Backe! Wenn man eine Kündigungsbestätigung bekommen hat, dann gilt diese! Wer dennoch einen neuen Vertrag aushandeln will, der sollte sich zumindest vorher über Tarife informieren. Zum Beispiel mit meinen Empfehlungen der günstigsten Handytarife.
Mobilfunk-Anbieter im Überblick
Mancher Mobilfunk-Anbieter hat bei den Kündigungsformalitäten ja so seine Eigenheit: Mal ist die Vertragslaufzeit kürzer, mal ist die Kündigung sogar online möglich. Hier zeige ich nach und nach, worauf man beim jeweiligen Anbieter achten muss – und wie man bei ihm möglichst flott den alten Vertrag loswird (in der Regel geht’s per Online-Fax):
Tipp: Statt das Kündigungsschreiben selbst zu formulieren und abzuschicken, kann man ganz einfach einen Online-Kündigungsdienst nutzen. Der nimmt einem die Arbeit ab, lediglich die nötigen Daten muss man eintragen. Die Vertragskündigung per Online-Fax ist derzeit beim deutschen Anbieter Volders sogar kostenlos – man spart sich also nicht nur die Mühe, sondern auch das Porto.